Hier stellen wir einige Informationen für unsere Mandanten zur Verfügung.
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- Anerkennung von Urteilen und anderen gerichtlichen Entscheidungen
- Anerkennung von Scheidungsurteilen in Brasilien
- Registrierung einverständlicher Scheidungen ohne Homologação-Verfahren in Brasilien
- Anerkennung von ausländischen Urteilen in Deutschland
- Anerkennung von Adoptionsentscheidungen in Brasilien
- Familienrecht
- Ehescheidung
Unterkategorien
Anerkennung von ausländischen Urteilen Beitragsanzahl: 5
Oftmals ist es notwendig, dass ein Urteil, welches in dem einen Staat ausgesprochen wurde, in einem anderen Staat anerkannt wird. Denn, von bestimmten Ausnahmen abgesehen, gelten gerichtliche Entscheidungen ohne weiteres nur in dem Staat, in dem sie erlassen wurden.
Wurde z.B. eine Person, im Staat A zur Zahlung von 5.000 Euro verurteilt, liegt das Vermögen dieser Person jedoch in Staat B, so muss, bevor das Konto des Verurteilten im Staat B gepfändet werden kann, das Urteil dort anerkannt werden.
Ebenso ist es häufig notwendig, dass eine Ehescheidung, eine Adoption oder eine andere familienrechtliche Entscheidung, die in dem einen Staat ausgesprochen wurde, in einem anderen Staat anerkannt wird.
Die Voraussetzungen und das Verfahren der Anerkennung richten sich nach dem Recht des Staates, in dem die Entscheidung anerkannt werden soll. In Brasilien gibt es z.B. das einheitlich geregelte Verfahren der „Homologação“ durch das Superior Tribunal de Justiça. In Deutschland hingegen gibt es, je nach der Art des Urteils, verschiedene Verfahren zur Anerkennung von ausländischen Urteilen.
Familienrecht Beitragsanzahl: 2
Familienrechtliche Rechtsproblem stellen sich meist im Zusammenhang mit einer Trennung und Ehescheidung bzw. einer Auflösung der Lebenspartnerschaft. In manchen Fällen stellen sich eine Vielzahl von Fragen, nach dem Ablauf der Scheidung selbst, dem Unterhalt für die Kinder und/oder einen Ehepartner, dem Sorgerecht, der Aufteilung des Vermögens etc. In anderen Fällen wollen die ehemaligen Partner nur möglichst unkompliziert die Ehe oder Lebenspartnerschaft auflösen und sind sich über alle anderen Fragen bereits einig.
Gleich wie Ihr Fall liegt, wir beraten Sie kompetent und vertreten Ihre Interessen.